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Zusätzlich reduzierte Ware ausgeschlossen.

Die Ausgabe und Nutzung des Corporate Benefits Passes und der darin enthaltenen Vergünstigungen erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Die Nutzung des Corporate Benefits Passes ist auf einen Tag sowie auf einen Pass pro Person beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Vergünstigungen werden bei Weitergabe an Dritte nicht gewährt. Zum Zeitpunkt des Einkaufs muss der Corporate Benefits Pass vorgelegt werden. Eine Verrechnung mit früher getätigten Einkäufen kann nicht erfolgen. Die Vergünstigungen können nicht in Bargeld umgetauscht werden und können nur innerhalb des Aktivitätszeitraums geltend gemacht werden. Die im Corporate Benefits Pass ausgewiesenen Vergünstigungen beziehen sich auf den regulären Outletpreis der gekauften Ware. Vergünstigungen werden daher nicht auf reduzierte Ware und nicht in Kombination mit anderen Aktionen gewährt. Die im Corporate Benefits Pass ausgewiesenen Vergünstigungen können nur im Rahmen der Abnahme handelsüblicher Mengen gewährt werden. Die OUTLETCITY AG fungiert bezüglich der Ausgabe der Gutscheine lediglich als Dienstleister der entsprechenden Anbieter. Weder durch die Ausgabe des Corporate Benefits Passes noch durch die Nutzung der darin enthaltenen Vergünstigungen kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der OUTLETCITY AG zustande. Es bleibt den jeweiligen Anbietern vorbehalten, die Gewährung der in diesem digitalen Pass enthaltenen Vergünstigungen ganz oder teilweise abzulehnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass daraus keinerlei Ansprüche gegen die OUTLETCITY AG erwachsen. Ansprüche jedweder Art können ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden. Der Kunde schließt ausschließlich Verträge mit den jeweiligen Anbietern zu deren Geschäftsbedingungen in deren Rahmen dann die Vergünstigungen gewährt werden können. Die OUTLETCITY AG und sämtliche mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Eigentümer der OUTLETCITY AG übernehmen daher keine Haftung für die angebotenen Waren, insbesondere nicht für deren Verfügbarkeit, für die Qualität und die Preisgestaltung sowie für Werbeaussagen der Anbieter. Sie verpflichten sich mit der Einlösung der ersten Vergünstigung, bei Verstößen gegen diese Bedingungen die OUTLETCITY AG sowie deren leitende Angestellte und Mitarbeiter in Bezug auf jegliche Forderungen und Ansprüche Dritter freizustellen und schadlos zu halten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen deutschen Privatrechts.