Gutscheinbedingungen
Unter dem Motto 2ND CHANCE lädt die Outletcity Metzingen alle ein, ihre aussortierte Kleidung abzugeben und damit etwas Gutes in näherem Umfeld zu tun: Die Textilspenden werden an die gemeinnützige Organisation eva in Stuttgart weitergegeben. Von der eva werden sie gegen einen kleinen Betrag an finanziell schwächere Menschen veräußert.
So funktioniert's
Wir empfehlen: Bringen Sie lediglich Kleidungsstücke mit, die noch getragen werden können.
Ansonsten können wir Ihre Spende leider nicht berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die eva im Portrait
Die Evangelische Gesellschaft (eva) ist eine gemeinnützige Organisation in Stuttgart, deren Herzensangelegenheit es ist, Menschen in Not zu helfen. Bereits seit 1830 zählen etwa 150 Dienste und Beratungsstellen, sowie Heime oder Wohngruppen zur Organisation, die von etwa 1.300 hauptamtlichen und zudem über 1.000 ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Freiwilligendiensten unterstützt wird.
Über ihr Sozial- und Tochterunternehmen Neue Arbeit nimmt eva die gesammelten Textilien der Outletcity Metzingen entgegen und bietet diese in ihrem Second-Hand-Laden Kleiderhilfe an. Alle Textilen, die nicht weitergegeben werden können, werden in den Textilzyklus zurückgeführt.
Die Ausgabe und Nutzung des VIP Passes und der darin enthaltenen Vergünstigungen erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Die Ausgabe des VIP Passes erfolgt nach Abgabe mindestens eines noch tragfähigen Kleidungsstückes. Der VIP Pass kann bis zum 31.12.2023 eingelöst werden. Die Nutzung des VIP Passes ist auf einen Tag sowie auf einen Pass pro Person beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Vergünstigungen werden bei Weitergabe an Dritte nicht gewährt. Zum Zeitpunkt des Einkaufs muss der VIP Pass vorgelegt werden. Eine Verrechnung mit früher getätigten Einkäufen kann nicht erfolgen. Die Vergünstigungen können nicht in Bargeld umgetauscht werden und können nur innerhalb des Aktivitätszeitraums geltend gemacht werden. Die im VIP Pass ausgewiesenen Vergünstigungen beziehen sich auf den regulären Outletpreis der gekauften Ware. Vergünstigungen werden daher nicht auf reduzierte Ware und nicht in Kombination mit anderen Aktionen gewährt. Die im VIP Pass ausgewiesenen Vergünstigungen können nur im Rahmen der Abnahme handelsüblicher Mengen gewährt werden. Die OUTLETCITY METZINGEN GmbH fungiert bezüglich der Ausgabe der Gutscheine lediglich als Dienstleister der entsprechenden Anbieter. Weder durch die Ausgabe des VIP Passes noch durch die Nutzung der darin enthaltenen Vergünstigungen kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der OUTLETCITY METZINGEN GmbH zustande. Es bleibt den jeweiligen Anbietern vorbehalten, die Gewährung der in diesem digitalen Pass enthaltenen Vergünstigungen ganz oder teilweise abzulehnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass daraus keinerlei Ansprüche gegen die OUTLETCITY METZINGEN GmbH erwachsen. Ansprüche jedweder Art können ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden. Der Kunde schließt ausschließlich Verträge mit den jeweiligen Anbietern zu deren Geschäftsbedingungen in deren Rahmen dann die Vergünstigungen gewährt werden können. Die OUTLETCITY METZINGEN GmbH und sämtliche mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Eigentümer der OUTLETCITY METZINGEN GmbH übernehmen daher keine Haftung für die angebotenen Waren, insbesondere nicht für deren Verfügbarkeit, für die Qualität und die Preisgestaltung sowie für Werbeaussagen der Anbieter. Sie verpflichten sich mit der Einlösung der ersten Vergünstigung, bei Verstößen gegen diese Bedingungen die OUTLETCITY METZINGEN GmbH sowie deren leitende Angestellte und Mitarbeiter in Bezug auf jegliche Forderungen und Ansprüche Dritter freizustellen und schadlos zu halten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen deutschen Privatrechts.